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Media Daten
   

Rechteckig,
praktisch, gut!

Das Rectangle ist eine großflächige Werbeform, die in den redaktionellen Content der Webseite integriert wird.
Die Fläche von 310 x 250 Pixel kann für grafische Elemente wie auch Textinhalte mit Logo genutzt werden. Durch die plakative Integration erreichen Sie hervorragende Awareness.

 

Preis: 300,-€ / Monat
Mindestdauer: 3 Monate


Das vielleicht
größte Banner
der Welt!

Ein Skyscraper ist eine Art Banner, jedoch größer und auffälliger
als die üblichen Formate. Dies ermöglicht Ihnen, eine Vielzahl von
Informationen an Ihre Zielgruppe zu übermitteln.
Ihre Werbebotschaft erzielt durch die prominente Platzierung eine
garantiert hohe Werbewirkung.

Größe: 120X600
Preis: 250,-€ / Monat
Mindestdauer: 3 Monate


Schon fast
ein Klassiker!

Auf youfame und youfame-talent haben Sie die Möglichkeit alle gängigen Fullsize Banner-Dateiformate zu platzieren, egal ob als animiertes GIF oder Flashbanner.
Bannerschaltungen sind als rotierende Buchung über die gesamte Website möglich oder auch als Segment-Buchungen in einzelnen Rubriken. Damit ermöglichen wir Ihnen eine noch genauere Zielgruppenansprache.

Größe: 468X60
Preis: 200,-€ / Monat
Mindestdauer: 3 Monate

fullsize_banner.png

Auf youfame und youfame-talent haben Sie die Möglichkeit alle gängigen Halfsize Banner-Dateiformate zu platzieren, egal ob als animiertes GIF oder Flashbanner.
Bannerschaltungen sind als rotierende Buchung über die gesamte Website möglich oder auch als Segment-Buchungen in einzelnen Rubriken. Damit ermöglichen wir Ihnen eine noch genauere Zielgruppenansprache.

Größe: 234X60
Preis: 150,-€ / Monat
Mindestdauer: 3 Monate

halfsize_banner.png

Wir unterbrechen
Unser Programm
für Ihre Werbung!

Eine innovative Form der Online-Werbung ist das Pop Up. Ihre Werbebotschaft
erscheint in einem separaten Browserfenster und legt sich
über den redaktionellen Inhalt (Pop Up). Es ermöglicht, große
Multimedia-Elemente ohne lange Wartezeiten einzubinden.

Größe: 200X300
Preis: 300,-€ / Monat
Mindestdauer: 3 Monate

small_popup.png

Info und technische Details
Anlieferung der Werbemittel
Um die Werbemittelauslieferung reibungslos und schnell vorbereiten zu können, benötigen wir bei jeder Anlieferung folgende Angaben: Ansprechpartner, Werbeträger, Belegungseinheit, Belegungsdauer, Click-URL, Alternativ-Text.

Bitte liefern Sie Werbemittel im Format GIF oder JPEG drei Werktage vor Schaltungsbeginn an.
Werbemittel in Richmedia-Formaten (HTML, Flash, und Javascript) benötigen wir 5 Werktage vor Schaltungsbeginn.

Flash-Werbemittel
Für die Anlieferung von Flash-Werbemitteln benötigen wir zusätzlich ein Fallback Image (GIF oder JPG) und Informationen über eventuell eingebundene Actionscripte. Die Dateigröße für das Fallback Image sollte 20 KB nicht überschreiten.
Links müssen mittels den Variablen „clicktag“ und „clicktarget“ in die Flash-Datei eingebunden werden.

Sound
Kleine Soundeffekte, die durch Interaktionen des Lesers hervorgerufen werden, können integriert werden. Sound-Loops und Soundeffekte, die automatisch
beim Aufruf der Seite gestartet werden, sind nicht möglich.

   

Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Werbeauftrag
„Werbeauftrag“ im Sinne der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist der Vertrag über die Schaltung eines Werbemittels oder mehrerer Werbemittel in Informations- und Kommunikationsdiensten, insbesondere dem Internet, zum Zwecke der Verbreitung.
Für den Werbeauftrag gelten ausschließlich die Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie die Preisliste des Anbieters, die einen wesentlichen Vertragsbestandteil bildet. Die Gültigkeit etwaiger Allgemeiner Geschäftsbedingungen des Auftragsgebers ist, soweit sie mit diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht übereinstimmen, ausdrücklich ausgeschlossen.

2. Werbemittel
Werbemittel, die aufgrund ihrer Gestaltung nicht als solche erkennbar sind, werden als Werbung deutlich kenntlich gemacht. Im Interesse des Auftraggebers wie auch der Leser dürfen die geschalteten Werbemittel hinsichtlich der Datenmenge eine Obergrenze nicht überschreiten.

3. Vertragsschluss
Der Vertrag kommt durch schriftliche oder durch E-Mail erfolgende Bestätigung des Auftrags zustande.
Soweit Werbeagenturen Aufträge erteilen, kommt der Vertrag im Zweifel mit der Werbeagentur zu Stande, vorbehaltlich anderer schriftlicher Vereinbarungen. Soll ein Werbungstreibender Auftraggeber wer-den, muss er von der Werbeagentur namentlich genannt werden.

4. Abwicklungsfrist
Ist im Rahmen eines Abschlusses das Recht zum Abruf einzelner Werbemittel eingeräumt, so ist der Auftrag innerhalb eines Jahres seit Vertragsabschluss abzuwickeln.

5. Nachlasserstattung
Wird ein Auftrag aus Gründen nicht erfüllt, die der Anbieter nicht zu vertreten hat, so hat der Auftraggeber unbeschadet etwaiger weiterer Rechtspflichten den Unterschiedsbeitrag zwischen dem gewährten und dem der tatsächlichen Abnahme entsprechenden Nachlass dem Anbieter zu erstatten.
Der Auftraggeber hat, wenn nichts anderes vereinbart, rückwirkend Anspruch auf den seiner tatsächlichen Abnahme von Werbemitteln innerhalb eines Jahres entsprechenden Nachlass.

6. Ablehnungsbefugnis
Der Anbieter behält sich vor, Werbeaufträge wegen des Inhalts, der Herkunft oder der rechnerischen Form nach einheitlichen, sachlich gerechtfertigten Grundsätzen abzulehnen, wenn deren Inhalt gegen Gesetze oder behördliche Bestimmungen verstößt oder deren Veröffentlichung für den Anbieter unzumutbar ist.

7. Rechtegewährleistung
Der Auftraggeber gewährleistet und sichert zu, dass er alle zur Schaltung des Werbe-mittels erforderlichen Rechte besitzt. Der Auftraggeber stellt den Anbieter von allen Ansprüchen Dritter frei, die wegen der Verletzung gesetzlicher Bestimmungen entstehen können. Ferner wird der Anbieter von den Kosten zur notwendigen Rechtsverteidigung freigestellt. Der Auftraggeber ist verpflichtet, den Anbieter nach Treu und Glauben mit Informationen und Unterlagen bei der Rechtsverteidigung gegenüber Dritten zu unterstützen.
Der Auftraggeber überträgt dem Anbieter sämtliche für die Nutzung der Werbung in Online-Medien aller Art, einschließlich Internet erforderlichen urheberrechtlichen Nutzungs-, Leistungsschutz- und sonstigen Rechte.

8. Gewährleistung des Anbieters
Der Anbieter gewährleistet im Rahmen der vorhersehbaren Anforderungen eine dem jeweils üblichen technischen Standard entsprechende, bestmögliche Wiedergabe des Werbemittels. Ein Fehler in der Darstellung der Werbemittel liegt nicht vor, wenn er hervorgerufen wird
- durch die Verwendung einer nicht geeigneten Darstellungssoft- und/oder Hardware (z.B. Browser) oder
- durch Störung der Kommunikationsnetze anderer Betreiber oder
- durch Rechnerausfall bei Dritten (z.B. anderen Providern)
- durch unvollständige und/oder nicht aktualisierte Angebote auf so genannten Proxies (Zwischenspeichern) oder
- durch einen Ausfall des Servers, der nicht länger als 24 Stunden
(fortlaufend oder addiert) innerhalb von 30 Tagen nach Beginn der vertraglich vereinbarten Schaltung andauert. Bei einem Ausfall des Servers über einen erheblichen Zeitraum im Rahmen einer zeitgebundenen Festbuchung entfällt die Zahlungspflicht des Auftraggebers für den Zeitraum des Ausfalls. Weitere Ansprüche sind ausgeschlossen
Bei ungenügender Wiedergabequalität des Werbemittels hat der Auftraggeber Anspruch auf Zahlungsminderung oder eine einwandfreie Ersatzwerbung, jedoch nur in dem Ausmaß, in dem der Zweck des Werbe-mittels beeinträchtigt wurde. Lässt der Anbieter eine ihm hierfür gestellte an-gemessene Frist verstreichen oder ist die Ersatzwerbung unmöglich, so hat der Auftraggeber ein Recht zur Zahlungsminderung oder Rückgängigmachung des Auftrags.

9. Leistungsstörungen
Fällt die Durchführung eines Auftrags aus Gründen aus, die der Anbieter nicht zu vertreten hat, insbesondere wegen Rechnerausfalls, höherer Gewalt, Streiks, aufgrund gesetzlicher Bestimmungen, Störungen aus dem Verantwortungsbereich von dritten (z.B. anderen Providern), Netzbetreibern oder Leistungsanbietern oder aus vergleich-baren Gründen, so wird die Durchführung des Auftrags nach Möglichkeit nachgeholt. Bei Nachholung in angemessener und zumutbarer Zeit nach Beseitigung der Störung bleibt der Vergütungsanspruch des Anbieters bestehen.

10. Haftung
Schadensersatzansprüche aus positiver Forderungsverletzung, Verschulden bei Vertragsschluss und unerlaubter Handlung sind bei leichter Fahrlässigkeit des Anbieters, seines Vertreters oder Erfüllungsgehilfen ausgeschlossen. Dies gilt nicht für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten; in diesem Fall ist die Haftung auf den vorhersehbaren Schaden beschränkt.
Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung und Verzug sind bei leichter Fahrlässigkeit beschränkt auf Ersatz des vorhersehbaren Schadens. Bei grober Fahrlässigkeit des einfachen Erfüllungsgehilfen ist die Haftung gegenüber Unternehmern dem Umfang nach auf den vorhersehbaren Schaden beschränkt. Dies gilt nicht für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten.

11. Preisliste
Es gilt die im Zeitpunkt der Auftragserteilung im Internet veröffentlichte Preisliste. Eine Änderung der Tarife bleibt vorbehalten. Im Falle einer Preiserhöhung steht dem Auftraggeber ein Rücktrittsrecht zu. Das Rücktrittsrecht muss innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Mitteilung über die Preiserhöhung ausgeübt werden. Nachlässe bestimmen sich nach der jeweils gültigen Preisliste. Werbeagenturen und sonstige Werbemittler sind verpflichtet, sich in ihren Angeboten, Verträgen und Abrechnungen mit den Werbungstreibenden an die Preislisten des jeweiligen Anbieters zu halten.

12. Zahlungsverzug
Bei Zahlungsverzug oder Stundung werden Zinsen und Einziehungskosten berechnet. Der Anbieter kann bei Zahlungsverzug die weitere Ausführung des Auftrags bis zur Zahlung zurückstellen und für die restliche Schaltung Vorauszahlung verlangen.
Objektiv begründete Zweifel an der Zahlungsunfähigkeit des Auftraggebers berechtigen den Anbieter auch während der Laufzeit des Vertrages, das Erscheinen weiterer Werbemittel ohne Rücksicht auf ein ursprünglich vereinbartes Zahlungsziel von der Vorauszahlung des Betrages und von dem Ausgleich offen stehender Rechnungsbeträge abhängig zu machen.

13. Erfüllungsort/Gerichtsstand
Erfüllungsort ist der Sitz des Anbieters. Im Geschäftsverkehr mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder bei öffentlich rechtlichen Sondervermögen ist bei Klagen Gerichtsstand der Sitz des Anbieters.


 

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